Barrierefrei.at – Inklusion für alle
Wir bieten aktuelle Informationen, praktische Ressourcen und eine Plattform für Austausch zum Thema Barrierefreiheit in Österreich und Europa.
Von Fachleuten bis hin zu Betroffenen – unsere Plattform ist ein Wegweiser für alle zu einem barrierefreien Leben.
Aktuelle Themen
Artikel rund um das Thema Barrierefreiheit finden Sie in unserem Blog
Digital Barrierefrei
Was bedeutet das, und welche gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten?
Experten
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Barrierefrei? Check!
Wir bieten Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
Unsere Vision
Gemeinsam streben wir nach einer Welt, in der Barrierefreiheit Selbstverständlichkeit ist.
Vielfalt und Entfaltung
Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die Vielfalt schätzt und jedem Individuum ermöglicht, sein Potenzial voll auszuschöpfen – ohne Barrieren, ohne Einschränkungen.
Zugang für alle
Von kognitiven Herausforderungen bis hin zu sprachlichen Barrieren – wir stehen für Inklusion und Zugänglichkeit in jeder Form und bieten mit dieser Plattform eine Basis für Information und Vernetzung.
Ist Ihre Website barrierefrei?
Im Juni 2025 treten europaweit Regelungen in Kraft, die erfordern, dass manche digitalen Angebote barrierefrei anzubieten sind.
Sind Sie dafür gerüstet? Kann Ihre Website mit dem Screenreader besucht werden? Und was bedeutet eigentlich WCAG2-konform?
Melden Sie sich bei uns für ein Beratungsgespräch, oder buchen Sie gleich unseren Barrierefrei-Check.
Michael Apostol, unser Experte für
Digitale Barrierefreiheit
„Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Inhalte so gestaltet sind, dass jeder sie nutzen kann.“
Es geht darum, sicherzustellen, dass alle Informationen und Dienste im Internet für jeden zugänglich sind, egal welche Hilfsmittel sie verwenden oder wie sie auf Inhalte zugreifen.
Das schließt Menschen mit Behinderungen wie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten mit ein.
Blogbeiträge
Aktuelles und Informatives rund um das Thema Barrierefreiheit
Das Wichtigste zur EU-Richtlinie für digitale Barrierefreiheit
Die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (2016/2102) gewährleistet den gleichberechtigten Zugang zu Online-Diensten für alle Bürger:innen der EU. Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen müssen barrierefrei und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Barrierefrei.at unterstützt Sie dabei, diese Richtlinie effizient umzusetzen.Pflicht zu barrierefreien Websites ab 2025
Ab 2025 tritt eine gesetzliche Verpflichtung in Kraft, die alle Websites zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Diese Veränderung ist entscheidend für Unternehmen und Organisationen, die im Internet präsent sind. Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über die Pflicht zu barrierefreien Websites wissen müssen und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Website den neuen Anforderungen entspricht.10 Tipps, um auf Instagram barrierefrei zu sein
Die digitale Barrierefreiheit auf Social Media Plattformen wie Instagram ist nicht mehr nur eine ethische Frage, sondern wird ab 2025 durch das BaFG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) auch gesetzlich vorgeschrieben sein. Damit Ihr Instagram-Account barrierefrei ist, haben wir von Barrierefrei.at zehn essenzielle Tipps für Sie zusammengestellt.
Machen Sie mit!
Egal ob Sie Experte sind oder einfach nur einen Unterschied machen möchten – Ihre Beteiligung ist willkommen. Wir laden Privatpersonen, Institutionen, Vereine und Unternehmen ein, sich uns anzuschließen. Gemeinsam können wir eine barrierefreie Welt gestalten.
FAQs
Fragen und Antworten zum Thema Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – Zugang zu allen Bereichen des Lebens haben. Dazu gehören Gebäude, öffentliche Räume, Arbeitsplätze, Verkehrsmittel, Dienstleistungen, Freizeitangebote und die Digitalwelt. Die Bereiche sollen so gestaltet sein, dass sie jeder ohne fremde Hilfe nutzen kann.
Es gibt folgende Arten von Barrieren:
- Bauliche Barrieren (z.B.: Stufen, Türschwellen, zu enge Türbreiten, fehlende Haltegriffe, fehlende Beleuchtung)
- Verkehrsbarrieren (z.B.: Zu schmale Gehsteige, hohe Gehsteigkanten, Stufen, fehlendes Blindenleitsystem)
- Kommunikationsbarrieren (z.B.: Schwer verständliche Texte in komplizierter Sprache, fehlende Übersetzung in Gebärdensprache)
- Barrieren in digitalen Welt (z.B.: Ungenügender Farbkontrast, fehlende Textalternativen, fehlende Tastaturnavigation auf Websites)
Eine Website ist barrierefrei, wenn sie leicht zugänglich und verständlich ist. Zum Beispiel, wenn sie mit einem Screenreader lesbar, die Schriftgröße anpassbar ist und alle Inhalte verständlich und übersichtlich dargestellt sind. Auch Untertitel für Videos oder klare Navigation helfen dabei.
Um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu testen, empfehlen wir, gemeinsam mit uns, eine detaillierte Überprüfung durchzuführen. Es gibt verschiedene Tools, die bei der Bewertung der Barrierefreiheit unterstützen können. Wir helfen Ihnen gerne, die richtigen Tests und Anpassungen für Ihre Website zu finden und auch eine offizielle Zertifizierung der TÜV Austria/WACA für Ihre Website zu bekommen.
Es gibt viele Websites, die den Zugang für alle Nutzer:innen erleichtern und barrierefrei gestaltet sind. Hier sind einige Beispiele:
- Apple und Microsoft bieten barrierefreie Seiten mit klarer Navigation und hilfreichen Funktionen für Screenreader.
- Wikipedia ist ein gutes Beispiel für eine Website mit einfacher Struktur, gutem Kontrast und zugänglichem Inhalt.
- Viele Regierungsseiten sind barrierefrei, da sie gesetzlich schon bisher dazu verpflichtet sind, ihre Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen.
- Aber auch Markenwebsites wie z. B. die Hofstädter-Website überzeugt durch klare Struktur, einfache Navigation, gut lesbare Schriftgrößen, kontrastreiche Farben und Alternativtexte für visuelle Inhalte, was sie besonders nutzerfreundlich und barrierefrei macht.
Eine barrierefreie Website bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl den Nutzer:innen als auch dem Unternehmen zugutekommen:
- Erweiterung der Zielgruppe: Ein barrierefreier Zugang zu Website-Inhalten erweitert die Reichweite und Zielgruppe.
- Höhere Benutzer:innenzufriedenheit: Eine optimierte Benutzer:innenerfahrung für alle Besucher:innen steigert die Zufriedenheit und Wiederkehrrate.
- Positive Markenwahrnehmung: Das Respektieren der Bedürfnisse aller Benutzer:innen kann das Image und die Markenwahrnehmung verbessern.
- Verbesserte SEO: Eine durchdachte Website-Struktur kann sich positiv auf das Suchmaschinenranking und die Sichtbarkeit auswirken.
- Erhöhte Kundenbindung: Das Berücksichtigen verschiedener Bedürfnisse fördert die Kundenbindung und Kundenbeziehungen.
Das Barrierefreiheitsgesetz BaFG gilt für folgende Bereiche in Österreich:
- Web-Shops und Apps im E-Commerce
- Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
- Verlage, die digitale Publikationen anbieten
- Websites, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen werden können oder Terminbuchungen möglich sind.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Websites und Apps:
- Zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Online-Karten und Kartendienste, sofern wesentliche Navigationsinformationen barrierefrei in digitaler Form bereitgestellt werden.
- Inhalte von Dritten, die weder von dem betreffenden Wirtschaftsakteur finanziert, entwickelt noch kontrolliert werden.
- Inhalte von Websites und mobilen Apps, die als Archive gelten und nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert oder überarbeitet werden.
Kleinstunternehmen:
- Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen.
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Bei Nichteinhaltung des Gesetzes sind Strafen bis zu 80.000 Euro möglich (Stand: 01.03.2024).
Ab dem 28. Juni 2025 werden mit dem Barrierefreiheitsgesetzbestimmte Unternehmen verpflichtet sein, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (z.B. Websites, Selbstbedienungsterminals, Computer, Mobiltelefone, e-Book-Lesegeräte, Webshops, Online-Terminbuchung) Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.